Alle Teilnehmer/innen des 11. Ottobeurer Halbmarathons oder 970m/6/10-km-Laufs erklären sich mit folgenden Bedingungen einverstanden:


I. Teilnahmebedingungen

 

 

1. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt für den Ottobeurer Halbmarathon oder 970m/6/10-km-Lauf sind alle gesunden, erfahrenen und gut trainierten Läufer, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben und im Besitz einer offiziellen Startnummer des Ottobeurer Halbmarathons oder 970m/6/10-km-Laufs sind. Jeder Teilnehmer ist für seinen Gesundheitszustand selbst verantwortlich, die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

 

2. Besonderheiten

Den Hinweisen und Vorgaben sowie den Anweisungen der Veranstalter und deren Hilfskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.

 

3. Anmeldung

Anmeldung online im Internet unter www.abavent.de. Online-Anmeldung bis ca. Donnerstag, 09.03.2023 (Infos auf Homepage beachten) möglich. Nachmeldung am Wettkampftag bis 10 Uhr möglich; siehe auch www.halbmarathon-ottobeuren.de; Die Anmeldung ist erst nach Eingang des Anmeldeformulars sowie des Startgeldes gültig. Eine Anmeldebestätigung erfolgt bei Online-Anmeldung direkt per E-Mail. Gegen Vorlage dieses Schreibens bekommt der Teilnehmer am Veranstaltungstag vor Ort sein Starterpaket. Bei Nichterhalt einer Bestätigung bitte Ausweis mitbringen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer ein Bestätigungsschreiben.

 

4. Datenschutzerklärung

Für die Teilnahme am Ottobeurer Halbmarathon gilt die beigefügte Datenschutzerklärung, mit der der Teilnehmer seine Einwilligung in die beschriebene Daten- verarbeitung erklärt. Auf Widerspruchsrechte des Teilnehmers wird in der Datenschutzerklärung jeweils hingewiesen. 

 

5. Corona-Pandemie

Es gelten die am Tag der Veranstaltungen gültigen Coronaverordnungen und -richtlinien. Soweit der Veranstalter ein Hygienekonzept erarbeiten muss, erklärt der Teilnehmer sich bereits jetzt damit einverstanden die im Zusammenhang mit dem Hygienekonzept benötigten Informationsabfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Der Teilnehmer verpflichtet sich -auf Abfrage- Fragen zur aktuellen Symptomatik und zu seinen Aufenthaltsorten im Vorfeld der Teilnahme zu beantworten. Im Zusammenhang damit sind persönliche Daten (vollständiger Name, Adresse, E-Mail Adresse, Mobilfunknummer) anzugeben. Gesundheitsfragen sowie Aufenthaltsfragen sind dann vor dem Moment des Zutritts zu beantworten.

 

 

II. Stornobedingungen

 

1. Abmeldung durch den Teilnehmer

Bei Verhinderung bzw. Nichtteilnahme an der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Startgebühr. Nach Vorlage eines ärztlichen Attests wird die Startgebühr abzüglich der angefallenen Bearbeitungsgebühren (minus 50 Prozent) erstattet.

 

2. Kündigung zwischen Teilnehmer und Veranstalter

 

Der Veranstalter behält sich jedem einzelnen Teilnehmer gegenüber bis zum offiziellen Schluss der Veranstaltung ein Kündigungsrecht vor; in diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Wenn ein Teilnehmer falsche Altersangaben dem Veranstalter meldet, führt dies zur Disqualifikation. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

 

3. Ausfall der Veranstaltung

Bei gesundheitsgefährdenden Witterungsverhältnissen am Wettkampftag behält sich der Veranstalter vor, von einer Durchführung des Laufes abzusehen. In diesem Fall sowie bei Ausfall der Veranstaltung aus sonstigen Gründen (insbesondere aufgrund höherer Gewalt, Anordnung von Behörden oder Schutz der Teilnehmer), für die der Veranstalter keine Verantwortung trägt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Hotelkosten. Bei einem Nichtantritt des Teilnehmers verfällt jeglicher Anspruch.

Nach Abzug der Bearbeitungsgebühren wird der Restbetrag der Startgelder einem sozialen Zweck gespendet. Dieser wird online auf der Homepage und in der Presse bekannt gegeben.

 

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Bricht der Teilnehmer den Ottobeurer Halbmarathon oder 6/10-km-Lauf wegen Krankheit oder aus anderen persönlichen Gründen ab, nimmt er an einzelnen Etappen nicht teil oder Leistungen teilweise nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Erstattung des jeweiligen Startgeldes.

 

III. Haftungsausschluss

 

Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, der Gemeinde, dem Landkreis, den Eigentümer der privaten Wege gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer erklärt sich einverstanden, auf alle Rechtsansprüche an den Veranstalter oder Ausrichter, sowie deren Helfer oder Beauftragte zu verzichten. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter oder dessen Hilfskräfte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder dem Veranstalter zurechenbare Schäden entstanden sind. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Verlust oder Schaden von Wertgegenständen. Die Haftungsausschlusserklärung muss bei der Anmeldung bestätigt werden.

 

Ottobeuren 01.11.22