Alle Teilnehmer/innen des 11. Ottobeurer Halbmarathons oder 970m/6/10-km-Laufs erklären sich mit folgenden Bedingungen einverstanden:


12. Ottobeurer Halbmarathon – Am Galgenberg 4 – 87724 Ottobeuren

Stand 15.11.2023
I. Teilnahmebedingungen
Veranstalter ist der TSV Ottobeuren e.V.
Am Galgenberg 4
87724 Ottobeuren
1. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt für den Ottobeurer Halbmarathon oder 970m/6km/10-km-Lauf sind alle gesunden,
erfahrenen und gut trainierten Läufer, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben und im Besitz einer offiziellen
Startnummer des Ottobeurer Halbmarathons oder 970m/6km/10-km-Laufs sind. Jeder Teilnehmer ist für seinen
Gesundheitszustand selbst verantwortlich, die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Bei minderjährigen
Teilnehmern sind die Eltern für die Voraussetzung der Teilnahme verantwortlich. Bei Zweifel an der körperlichen
Vorrausetzung für das Rennen ist der Veranstalter berechtigt den Teilnehmer aus der Veranstaltung
auszuschließen.
2. Besonderheiten
Den Hinweisen und Vorgaben sowie den Anweisungen der Veranstalter und deren Hilfskräfte ist unbedingt Folge
zu leisten.
3. Anmeldung
Anmeldung online im Internet unter www.abavent.de.
Online-Anmeldung bis ca. 10 Tage vor Veranstaltung möglich, Nachmeldung am Wettkampftag bis 10 Uhr
möglich; siehe auch www.halbmarathon-ottobeuren.de;
Die Anmeldung ist erst nach Eingang des Anmeldeformulars sowie des Startgeldes gültig. Eine
Anmeldebestätigung erfolgt bei Online-Anmeldung direkt per E-Mail. Gegen Vorlage dieses Schreibens bekommt
der Teilnehmer am Veranstaltungstag vor Ort sein Starterpaket. Bei Nichterhalt einer Bestätigung bitte Ausweis
mitbringen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer ein Bestätigungsschreiben.
4. Datenschutzerklärung
Für die Teilnahme am Ottobeurer Halbmarathon gilt die beigefügte Datenschutzerklärung, mit der der
Teilnehmer seine Einwilligung in die beschriebene Datenverarbeitung erklärt. Auf Widerspruchsrechte des
Teilnehmers wird in der Datenschutzerklärung jeweils hingewiesen.
II. Stornobedingungen
1. Abmeldung durch den Teilnehmer
Bei Verhinderung bzw. Nichtteilnahme der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der
Startgebühr. Nach Vorlage eines ärztlichen Attests wird die Startgebühr abzüglich der entstandenen
Bearbeitungsgebühren (minus 50 Prozent) erstattet.
2. Kündigung zwischen Teilnehmer und Veranstalter
Der Veranstalter behält sich jedem einzelnen Teilnehmer gegenüber bis zum offiziellen Schluss der Veranstaltung
ein Kündigungsrecht vor; in diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
Wenn ein Teilnehmer falsche Altersangaben dem Veranstalter meldet, führt dies zur Disqualifikation. Der
Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
3. Ausfall der Veranstaltung
Bei gesundheitsgefährdenden Witterungsverhältnissen am Wettkampftag behält sich der Veranstalter vor, von
einer Durchführung des Laufes abzusehen. In diesem Fall sowie bei Ausfall der Veranstaltung aus sonstigen
Gründen (insbesondere aufgrund höherer Gewalt, Anordnung von Behörden oder Schutz der Teilnehmer), für
die der Veranstalter keine Verantwortung trägt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des
Startgeldes und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Hotelkosten. Bei einem Nichtantritt
des Teilnehmers verfällt jeglicher Anspruch.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bricht der Teilnehmer den Ottobeurer Halbmarathon oder 6/10-km-Lauf wegen Krankheit oder aus anderen
persönlichen Gründen ab, nimmt er an einzelnen Etappen nicht teil oder Leistungen teilweise nicht in Anspruch,
so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Erstattung des jeweiligen Startgeldes.
III. Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, der Gemeinden, dem Landkreis, den
Eigentümer der privaten Wege gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer erklärt
sich einverstanden, auf alle Rechtsansprüche an den Veranstalter oder Ausrichter, sowie deren Helfer oder
Beauftragte zu verzichten. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter oder dessen Hilfskräfte vorsätzlich oder grob
fahrlässig gehandelt haben. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Verlust oder Schaden von
Wertgegenständen. Die Haftungsausschlusserklärung muss bei der Anmeldung bestätigt werden.